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Zugangzumeinendaten

Unternehmen, Experten und Personen, denen Sie vertrauen, können Zugang zu Ihren Daten bei der Sozialen Sicherheit beantragen. In ‚Zugangzumeinendaten‘ verwalten Sie diese Anträge und Zugänge. Sie entscheiden selbst, welche Anträge Sie genehmigen oder ablehnen. Sie können die von Ihnen genehmigten Zugänge auch jederzeit sperren. Sie behalten die Kontrolle darüber, wer etwas sehen kann, was er sieht und für wie lange.

Wer kann Zugang beantragen und warum?

Ein potenzieller Arbeitgeber

Möchten Sie als Jobstudent oder Flexi-Jobber etwas dazuverdienen? Dann kann es sein, dass Ihr potenzieller Arbeitgeber Folgendes wissen möchte:

  • ob Sie als Flexi-Jobber arbeiten dürfen, und
  • wie viele Stunden Sie von Ihrem Stundenpaket Student at work noch übrig haben.

Der Arbeitgeber sendet Ihnen dann einen Antrag auf Zugang zu genau diesen Daten (keine anderen!). Ihre Lohndaten oder der Name Ihres ehemaligen Arbeitgebers werden nicht an Ihren potenziellen Arbeitgeber weitergegeben.

Der Zugang zu Ihrem Flexi-Job-Status ist einen Monat lang gültig, kann jedoch auch vorzeitig gesperrt werden.

Der Zugang zu Ihrem Stundenpaket von Student at work ist standardmäßig 3 Monate lang gültig. Auch diesen können Sie jederzeit sperren.

Vertrauensperson

Benötigen Sie Unterstützung bei der Erledigung von Angelegenheiten in einem Onlinedienst der Sozialen Sicherheit? Mit Zugangzumeinendaten können Sie einer Person Ihres Vertrauens den Zugang genehmigen, damit diese an Ihrer Stelle einen Onlinedienst nutzen kann.

Beispiel: Sie genehmigen Ihrem Sohn oder Ihrer Tochter Zugang zu mypension.be, damit diese Ihren Rentenantrag für Sie stellen können.

Ihre Vertrauensperson sendet Ihnen einen Antrag auf Zugang zu dem Dienst, für den Sie Hilfe benötigen. Sie genehmigen den Zugang (oder lehnen ihn ab). Sie können den Zugang jederzeit in Zugangzumeinendaten.be sperren.

Wie erhalten Sie einen Antrag auf Zugang?

Sie erhalten von Ihrem potenziellen Arbeitgeber oder Ihrer Vertrauensperson einen QR-Code oder einen einmaligen Link. Scannen Sie den Code oder klicken Sie auf den Link, um direkt zum Onlinedienst Zugangzumeinendaten zu gelangen.

Achtung: Prüfen Sie unbedingt, ob der Link, den Sie erhalten, vertrauenswürdig ist! Sie erkennen ihn an dem 'fgov' in der Webadresse. Ein Link zu zugangzumeinendaten.fgov.be ist sicher.

Einen Antrag auf Zugang genehmigen oder ablehnen

Über den QR-Code oder den Link gelangen Sie zum Onlinedienst Zugangzumeinendaten. Dort melden Sie sich mit einem digitalen Schlüssel an. Sie können sehen, wer den Zugang beantragt, zu welchem Zweck und für wie lange. Sie können auch die allgemeinen Bedingungen lesen, die der Antragssteller bei der Nutzung dieses Zugangs einhalten muss. Sie genehmigen den Antrag oder lehnen ihn ab. Wenn Sie den Zugang genehmigen, erhalten Sie eine entsprechende Bestätigung in My eBox.

Wie stellen Sie selbst einen Antrag auf Zugang?

Benötigen Sie Zugang zu einem Onlinedienst, um einer anderen Person zu helfen? Melden Sie sich mit einem digitalen Schlüssel bei Zugangzumeinendaten an und gehen Sie wie folgt vor:

  1. Klicken Sie auf die Schaltfläche Neuer Antrag.
  2. Wählen Sie den Onlinedienst aus, den Sie für die andere Person nutzen möchten.
  3. Geben Sie ein Abschlussdatum an.
  4. Geben Sie an, für wen Sie den Zugang wünschen, und wählen Sie, wie Sie Ihren Antrag versenden möchten.
  5. Senden Sie den Antrag.

Wenn die andere Person Ihren Antrag genehmigt hat, müssen Sie den Zugang noch einmal offiziell akzeptieren. Dies tun Sie unter „Erhaltene Zugänge”. Danach können Sie den beantragten Onlinedienst im Namen einer anderen Person nutzen.

Rufen Sie Ihre Zugänge auf und verwalten Sie sie

In Zugangzumeinendaten können Sie nur die Zugänge zu bestimmten Daten der Sozialen Sicherheit aufrufen und verwalten.

In der Zugangsverwaltung sehen Sie:

  • neue Anträge, die auf Ihre Genehmigung warten,
  • Anträge, die Sie gestellt haben,
  • Zugänge, die Sie genehmigt haben, und
  • Zugänge, die Sie von anderen erhalten haben.

Das Dashboard zeigt Ihnen für jeden Zugang auch dessen Gültigkeitsdauer an. Zugänge, die Sie genehmigt oder erhalten haben, können Sie jederzeit sperren.