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Neuer Onlinedienst Catena ersetzt Arbeitsmeldung ab 2027

Der Onlinedienst „Arbeitsmeldung“ wird am 01.04.2027 eingestellt und durch den neuen Onlinedienst „Catena“ ersetzt.

Es handelt sich hierbei lediglich um eine Anpassung des Onlinedienstes. An den gesetzlichen Bedingungen ändert sich nichts. Außerdem werden alle bestehenden Meldungen aus der Arbeitsmeldung zu Catena migriert. Dies gilt sowohl für aktive als auch für inaktive Meldungen, deren Enddatum weniger als 10 Jahre zurückliegt. Sie müssen hierfür selbst nichts unternehmen.

Catena wird als Onlinedienst und über einen REST-Webservice verfügbar sein. Beide Kanäle ermöglichen es, Meldungen zu erstellen, einzusehen und zu löschen, wobei der REST-Webservice mehr Flexibilität und eine effizientere Verwaltung Ihrer Meldungen bietet.

Neue Funktionen in Catena

Neben einer erneuerten Benutzeroberfläche wird Catena um neue Funktionalitäten erweitert, zum Beispiel:

  • Beim Hinzufügen eines Subunternehmers ist künftig sofort ersichtlich, ob für diesen eine Einbehaltungspflicht besteht, ob er sich in einem Konkursverfahren befindet oder nicht mehr existiert.
  • Bei der Registrierung von Subunternehmern muss das (voraussichtliche) Anfangsdatum künftig angegeben werden.
  • Darüber hinaus wird es möglich sein, mehrere Arbeitsorte zu einem Vertrag hinzuzufügen.
  • Transportbetonwerke können die Liste der Lieferanten von Frischbeton direkt in der Anwendung verwalten.

Um die IT-Sicherheit und den Schutz Ihrer Daten zu gewährleisten, kann nur der meldende Unternehmer Kettenmeldungen erstellen und ändern. Die anderen Unternehmen in der Kette können nur die Meldungen einsehen, in denen sie gemeldet sind. Der Zugang zu und die Sichtbarkeit von Daten werden durch die Position innerhalb der Kette bestimmt, wobei nur die eigene Ebene und die nachgeordneten Ebenen sichtbar sind.

Sicherer Zugang zu Catena

Catena ist ausschließlich im gesicherten Modus zugänglich. Sie benötigen daher einen gesicherten Zugang, um eine Meldung einzureichen, anzupassen oder einzusehen.

Haben Sie bereits gesicherte Zugangscodes für die alte Arbeitsmeldung? Dann müssen Sie nichts tun. Ihre Codes gelten ebenfalls für Catena.

Falls Sie nicht über gesicherte Zugangscodes für die alte Arbeitsmeldung verfügen, halten Sie sich bitte an das folgende Verfahren:

Als belgisches Unternehmen

Halten Sie sich an das angegebene Verfahren auf der Grundlage Ihrer beruflichen Situation.

Als ausländisches Unternehmen

Stellen Sie über die Zentrale Datenbank der Unternehmen einen Antrag auf eine belgische ZDU-Nummer

oder

Technische Informationen

Die technischen Informationen für Softwareentwickler werden im September 2026 auf unserem Internetportal veröffentlicht. Die Anleitung für der Onlinedienst folgt später.

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