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Zahlungen an das LSS

Sind Sie Arbeitgeber, Sozialsekretariat, Sozialdienstleister, provinziale oder lokale Verwaltung? Auf dieser Seite finden Sie alles, was Sie über Zahlungsaufforderungen des LSS und Zahlungen an das LSS wissen müssen.

Welche Zahlungen muss ich an das LSS leisten?

Das LSS erhebt Sozialbeiträge von Arbeitgebern: Jeder Arbeitgeber muss Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zahlen. Als Arbeitgeber können Sie diese Zahlungen selbst abwickeln oder die Verwaltung an ein anerkanntes Sozialsekretariat übertragen.

Lesen Sie mehr über:

Welche Kontonummern nutze ich für die Zahlung meiner LSS-Beiträge?

Suchen Sie die richtige LSS-Kontonummer für die Zahlung von:

  • Sozialbeiträgen für Ihre Arbeitnehmer,
  • Verantwortungsbeiträgen für öffentliche Pensionen,
  • Einbehaltungen auf Rechnungen für Sozialschulden,
  • Verantwortungsbeiträgen für Tagesverträge im Zeitarbeitssektor oder
  • Beiträgen für „Working in the Arts“?

Sie finden alle Kontonummern auf der Seite „Zahlungsinformation“ der Administrativen Anweisungen des LSS. Bitte beachten Sie: Die Kontonummern sind nicht identisch für Arbeitgeber, provinziale oder lokale Verwaltung oder Auftraggeber, Unternehmer und Subunternehmer von Arbeiten gemäß 30bis/30ter.

Nutzen Sie bei Ihren Zahlungen stets die strukturierte Mitteilung, die Ihnen das LSS zur Verfügung stellt. So ist eine schnelle und korrekte Bearbeitung sichergestellt.

Erhalte ich meine LSS-Zahlungsaufforderungen in die e-Box Enterprise?

Ja, selbstverständlich. Zahlungsaufforderungen des LSS werden immer an die e-Box Enterprise Ihres Unternehmens gesendet. Haben Sie noch nicht angegeben, dass Sie alle Dokumente digital erhalten möchten? Dann erhalten Sie Ihre Zahlungsaufforderungen zusätzlich per Post in Papierform.

Vergessen Sie nicht, in „e-Box verwalten“ anzukreuzen, dass Sie total digital arbeiten möchten. Denn dann erhalten Sie Ihre Zahlungsaufforderungen schneller und es besteht keine Möglichkeit, dass einmal ein Dokument untergeht.

Erhalte ich meine LSS-Zahlungsaufforderungen auch über Peppol?

Das ist möglich. Das LSS beginnt mit dem Versand von Zahlungsaufforderungen über Peppol, Sie erhalten diese jedoch nur, wenn:

  • Ihr Unternehmen nicht bei einem Sozialsekretariat angeschlossen ist, und
  • Ihre Buchhaltungssoftware mit dem Peppol-Netzwerk verbunden ist.

Besuchen Sie unsere Seite LSS-Zahlungsaufforderungen über Peppol, um die Liste der über Peppol versendeten Dokumente aufzurufen und die Bestimmungen des LSS über Peppol zu lesen.

Wo kann ich meine LSS-Rechnungen einsehen?

Rechnungen, die Sie vom LSS erhalten haben, können Sie im Onlinedienst Abfrage Rechnungen Arbeitgeber einsehen.

Sind Sie Arbeitgeber? Dann finden Sie in diesem Onlinedienst die LSS-Rechnungen für Ihr eigenes Unternehmen.

Sind Sie ein anerkanntes Sozialsekretariat? In diesem Fall können Sie im Onlinedienst die LSS-Rechnungen jedes Arbeitgebers aufrufen, der bei Ihnen angeschlossen ist.

Sind Sie Sozialdienstleister? Dann finden Sie im Onlinedienst Rückstellungsschreiben, Lastschriftanzeigen und Beware-Änderungsmeldungen für Ihre Kunden.

Kann ich einen Ratenzahlungsplan für meine Sozialbeiträge bekommen?

Ja, das ist möglich. Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Sozialbeiträge zu zahlen, können Sie beim LSS einen gütlichen Tilgungsplan beantragen. Begründen Sie Ihren Antrag und schlagen Sie einen für Sie realisierbaren Tilgungsplan vor. Wenn das LSS Ihnen den Tilgungsplan genehmigt, tilgen Sie Ihre Schulden in monatlichen Raten.