Dimona
Die Dimona (Déclaration Immédiate/Onmiddellijke Aangifte – Unmittelbare Beschäftigungsmeldung) ist die elektronische Mitteilung, mit der Arbeitgeber jeden Diensteintritt und Dienstaustritt eines Arbeitnehmers melden. Sie ist verpflichtend für jeden Arbeitgeber im öffentlichen und Privatsektor durchzuführen.
Vor Ihrer ersten Dimona
Bevor Sie Dimona-Meldungen ausfüllen können, müssen Sie sich zuerst als Arbeitgeber identifizieren.
Sich als Arbeitgeber identifizieren: zusammenfassende Tabelle| Was möchten Sie tun? | Arbeitgeber |
|---|---|
| Sich identifizieren | Mit dem Onlinedienst WIDE senden Sie alle erforderlichen Informationen über Ihr Unternehmen an das LSS. Unmittelbar nach Ablauf des Identifikationsverfahrens erhalten Sie Ihre LSS-Nummer. Jetzt können Sie Ihre erste Dimona-Meldung durchführen. |
| Bevollmächtigen | Sie können ein anerkanntes Sozialsekretariat oder einen Dienstleister beauftragen. |
Was Sie über Dimona wissen müssen
Sie müssen für alle Arbeitnehmer eine Dimona-Meldung einreichen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen. Alle Informationen zum Anwendungsbereich finden Sie in den Administrativen Anweisungen.
Dies sind die verschiedenen Dimona-Meldungen:
- Dimona IN: bei Einstellung
- Dimona OUT: bei Ausscheiden
- Dimona UPDATE: bei Änderung
- Dimona CANCEL: bei Stornierung
Sie haben die Wahl zwischen folgenden Kanälen:
- nicht-gesicherter Onlinedienst
- gesicherter Onlinedienst über den Personalbestand
- Batch, für die Dateiübertragung
- REST-Webservice, integriert in Ihr IT-System
- Dimona Mobile
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten Onlinedienste für Dimona-Meldungen, Dimona per Batch und Dimona per Webservice.
Möchten Sie eine Meldung ändern? Das ist möglich. Es spielt keine Rolle, über welchen Kanal die ursprüngliche Meldung übermittelt wurde.
Detaillierte technische Informationen finden Sie unter Dokumentation.
Dokumentation
Alle technischen Informationen (Glossare, Schemata, strukturierte Anhänge usw.) über Dimona sind zusammengefasst in der TechLib.