Nach der Meldung
Nach Ihrer Meldung erhalten Sie eine Anzeige mit ausführlicheren Informationen über den Status Ihrer Meldung.
Übersicht
Was ist eine Anzeige?
Nach dem Versand wird Ihre Meldung überprüft und eine Anzeige übermittelt. Diese Anzeige gibt Aufschluss über den Status der Meldung. Die Anzeige kann ‚akzeptiert‘, ‚abgelehnt‘ oder ‚in Bearbeitung‘ sein.
Anzeigen nach einer Dimona IN
Die folgende Tabelle erläutert die Folgen einer Akzeptation, einer Ablehnung oder einer Bearbeitung einer Dimona IN.
| Typ | Bedeutung |
|---|---|
Akzeptiert |
|
Abgelehnt |
Hinweis: XML mit Details der ursprünglichen Meldung wird für Batch-Meldungen bereitgestellt. |
In Bearbeitung |
|
Anzeigen nach einer Dimona OUT
| Typ | Bedeutung |
|---|---|
Akzeptiert |
|
Abgelehnt |
|
Wer erhält die Anzeige?
Ein Arbeitgeber kann seine Anzeigen selbst ausfüllen oder er kann damit einen sozialen Dienstleister beauftragen, der gegebenenfalls anerkannt ist (z. B. ein anerkanntes Sozialsekretariat).
Es können mehrere Personen eine Anzeige erhalten, je nachdem, wer die Anzeige ausgefüllt hat.
Wer hat die Meldung durchgeführt?
-
Arbeitgeber ohne sozialen Dienstleister
Wenn der Arbeitgeber die Meldungen selbst durchgeführt hat, erhält er die Anzeige, unabhängig vom Übermittlungsweg, den er gewählt hat.
-
Arbeitgeber mit sozialem Dienstleister
Wenn ein Arbeitgeber mit sozialem Dienstleister selbst die Meldung über den Personalbestand, den nicht-gesicherten Onlinedienst oder der Dateiübertragung durchführt, erhalten sowohl der Arbeitgeber als auch sein Dienstleister eine Anzeige.
-
Anerkannter sozialer Dienstleister
Wenn ein anerkannter sozialer Dienstleister die Meldungen durchgeführt hat, erhält er eine Anzeige, unabhängig vom Übermittlungsweg, den er gewählt hat. Der Arbeitgeber erhält die Anzeigen nicht.
-
Nicht anerkannter sozialer Dienstleister
Wenn ein nicht anerkannter sozialer Dienstleister die Meldungen durchgeführt hat, erhält der Arbeitgeber die Anzeigen, unabhängig vom Übermittlungsweg, der benutzt wurde. Der Dienstleister erhält die Anzeigen nicht.
Übersichtstabelle
Ein Arbeitgeber ohne sozialen Dienstleister versendet die Meldung
| Übermittlungsweg | Erhält der Arbeitgeber ohne sozialen Dienstleister die Anzeige? | ||
|---|---|---|---|
| Gesicherter Onlinedienst über den Personalbestand | Ja | ||
| Batch | Ja | ||
| Nicht-gesicherter Onlinedienst | Ja | ||
Ein Arbeitgeber mit anerkanntem sozialen Dienstleister versendet die Meldung
| Übermittlungsweg | Erhält der Arbeitgeber mit sozialem Dienstleister die Anzeige? | Erhält der soziale Dienstleister die Anzeige? | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesicherter Onlinedienst über den Personalbestand | ja | ja | ||||
| Batch | ja | ja | ||||
| Nicht-gesicherter Onlinedienst | nein | ja | ||||
Ein Arbeitgeber mit nicht anerkanntem sozialen Dienstleister versendet die Meldung
| Übermittlungsweg | Erhält der Arbeitgeber mit sozialem Dienstleister die Anzeige? | Erhält der soziale Dienstleister die Anzeige? | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesicherter Onlinedienst über den Personalbestand | ja | ja | ||||
| Batch | ja | ja | ||||
| Nicht-gesicherter Onlinedienst | ja | nein | ||||
Ein anerkannter sozialer Dienstleister versendet die Meldung
| Übermittlungsweg | Erhält der Arbeitgeber mit sozialem Dienstleister die Anzeige? | Erhält der soziale Dienstleister die Anzeige? | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesicherter Onlinedienst über den Personalbestand | nein | ja | ||||
| Batch | nein | ja | ||||
| Nicht-gesicherter Onlinedienst | nein | ja | ||||
Ein nicht anerkannter sozialer Dienstleister versendet die Meldung
| Übermittlungsweg | Erhält der Arbeitgeber mit sozialem Dienstleister die Anzeige? | Erhält der soziale Dienstleister die Anzeige? | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesicherter Onlinedienst über den Personalbestand | ja | ja | ||||
| Batch | nein | ja | ||||
| Nicht-gesicherter Onlinedienst | ja | nein | ||||
Wohin wurde die Anzeige übermittelt?
Sie erhalten die Anzeige in der e-Box Ihres Unternehmens außer wenn Sie ein Batch-Absender sind. Wenn Sie keinen Zugangsverwalter angegeben haben, der über Zugriff auf die gesicherte Umgebung der Portalsite verfügt, erhalten Sie eine Papierausfertigung per Post.
Eine Anzeige anfechten
Die Anzeige gilt als gesetzlicher Nachweis, dass Sie die Meldung richtig ausgefüllt haben.
Sind Sie mit der Anzeige nicht einverstanden? Ab Erhalt der Anzeige haben Sie fünf Werktage Zeit, um etwaige Fehler zu korrigieren.
Haben Sie Fragen? Wenden Sie sich an das Dimona-Büro beim LSS:
- Telefonisch:
+32 2 509 59 59 - Per E-Mail: kontakt@lss.fgov.be
Den Personalbestand abfragen
Fast unmittelbar nach dem Versand der Meldung können Sie die Angaben der Meldung und deren Ergebnisse im Personalbestand abfragen. Sie benötigen einen gesicherten Zugang, um den Personalbestand nutzen zu können.