Bestimmte Funktionalitäten sind leider nicht verfügbar, da Ihr Browser das Javascript nicht berücksichtigt.
Zum Inhalt dieser Seite

Publiato – Meldung der Arbeitsunfälle im öffentlichen Sektor („Gesetz von 1967”)

für: Arbeitgeber und Mandatsträger

Über den gesicherten Onlinedienst „Publiato” müssen Arbeitgeber des öffentlichen Sektors, die dem Gesetz vom 3. Juli 1967 Neues Fenster unterliegen, Folgendes an Fedris (Föderale Agentur für Berufsrisiken) melden:

  • Arbeitsunfälle;
  • Angaben zur Unfallregulierung und
  • die Zeiten der zeitweiligen Arbeitsunfähigkeit, wenn sie nicht bei Medex angeschlossen sind.

Die Mitteilung der Angaben zur Unfallregulierung und zu den Zeiten der zeitweiligen Arbeitsunfähigkeit betrifft alle seit dem 1. Januar 2014 gemeldeten Unfälle. Für die Zeiten der zeitweiligen Arbeitsunfähigkeit gelten für Arbeitgeber, die bei Medex angeschlossen sind, besondere Bestimmungen.

Dieser Ansatz zielt darauf ab, die Übermittlung von Informationen über Arbeitsunfälle im öffentlichen Sektor zu optimieren.

Wer muss melden?

Der Arbeitgeber übermittelt über Publiato die Unfalldaten auf der Grundlage einer vom Opfer auf einem Papierformular ausgefüllten Meldung. Auf Wunsch kann der Arbeitgeber einen Sozialdienstleister ernennen, der diese Meldung an seiner Stelle vornimmt.

In letzterem Fall muss der Arbeitgeber diese Vollmacht für die betreffende App im Onlinedienst Mahis registrieren.

Mit einem Versicherungsvertrag, der alle oder einen Teil seiner Risiken abdeckt, kann der Arbeitgeber auch seine Versicherungsgesellschaft ermächtigen, die Meldungen an seiner Stelle auszufüllen. In diesem Fall muss die Versicherungsgesellschaft zwischen den Daten des Arbeitgebers und ihren eigenen Daten zum Unfall unterscheiden. Diese Vollmacht muss ebenfalls in Mahis registriert werden.

Der Arbeitgeber bleibt verantwortlich für alle übermittelten Daten. Die Vollmacht bezieht sich ausschließlich auf die Übermittlung:

  • der Unfalldaten (siehe Punkt 1 unten) und
  • der vom Arbeitgeber getroffenen Entscheidungen.

Arten von Meldungen und Fristen

Mit Publiato können Sie sechs Arten von Meldungen ausfüllen:

  1. Meldung eines Arbeitsunfalls: Die Meldung muss innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt der Meldung des Opfers erfolgen.
  2. Meldung der Anerkennung des Unfalls: Die Entscheidung über die rechtliche Anerkennung des Unfalls muss innerhalb von dreißig Tagen nach Erhalt der Meldung des Opfers mitgeteilt werden.
  3. Meldung der Zeiträume zeitweiliger Arbeitsunfähigkeit: Diese muss erfolgen, sobald die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit bekannt sind, wenn Medex nicht der zuständige medizinische Dienst ist. Arbeitgeber, die bei Medex angeschlossen sind, müssen die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit hingegen direkt an Medex melden. Medex leitet diese über Publiato weiter.
  4. Meldung der Regelungselemente des Arbeitsunfalls: Dies muss zum Zeitpunkt der Benachrichtigung dieser Entscheidung an das Opfer erfolgen.
  5. Meldung eines Todesfalls: Diese muss gleichzeitig mit der Unfallmeldung erfolgen, wenn das Opfer am selben Tag verstirbt, oder zum Zeitpunkt des Todes, wenn dieser später infolge des Unfalls eintritt.
  6. Meldung über den Abschluss und der eventuellen Wiedereröffnung der Unfallakte: Dies ist zum Zeitpunkt des Abschlusses und der Wiederaufnahme zu erfolgen.

Für wen ist eine Meldung zu erstellen?

Als Arbeitgeber, der dem Gesetz vom 3. Juli 1967 unterliegt, melden Sie Unfälle von:

  • dem statutarischen Personal;
  • dem zeitweiligen Personal;
  • dem Vertragspersonal.

Wählen Sie einen Kanal

Als Arbeitgeber im öffentlichen Dienst stehen Ihnen zwei Kanäle zur Verfügung, um Ihre Meldung über Publiato vorzunehmen: über das Internet und über Batch. Der Batch-Kanal wird in der Regel verwendet, wenn Sie eine große Datenmenge an die Einrichtungen der Sozialen Sicherheit senden.

Verfügbarkeit des Onlinedienstes

Der Onlinedienst Publiato steht je nach Verfügbarkeit der Fedris-Dienste täglich von 7:30 bis 18:30 Uhr zur Verfügung. An Wochenenden sowie an folgenden Tagen steht er nicht zur Verfügung:

  • 1. Januar
  • Ostermontag
  • 1. Mai
  • Christi Himmelfahrt
  • Pfingstmontag
  • 21. Juli
  • 15. August
  • 1., 2. und 3. November
  • 11. November
  • 15. November
  • die Woche zwischen Weihnachten und Neujahr