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Meldung über den Abschluss und der eventuellen Wiedereröffnung der Unfallakte

für: Arbeitgeber und Mandatsträger

Als Arbeitgeber im öffentlichen Sektor müssen Sie den Abschluss und die eventuelle Wiedereröffnung einer Arbeitsunfallakte zum Zeitpunkt des Geschehens über Publiato melden.

Wann können Sie eine Akte schließen oder wieder öffnen?

Eine Akte kann abgeschlossen werden:

  • wenn die Übernahme des Unfalls verweigert wurde (Abschluss nach Verweigerung);
  • nachdem das Opfer für geheilt erklärt wurde;
  • nachdem das Opfer infolge des Unfalls gestorben ist, wenn die Entscheidung über die Zulässigkeit dieses Unfalls schon früher gemeldet wurde, oder
  • nachdem das Opfer (eines natürlichen Todes) gestorben ist.

Eine Akte wird wiedereröffnet:

  • wenn die Zulässigkeit des Unfalls abgeändert wird (zum Beispiel bei einem Unfall, der zuerst abgelehnt wurde, aber später doch akzeptiert wird);
  • wenn sich der medizinische Zustand des Opfers verschlechtert und das Opfer nicht mehr als geheilt betrachtet werden kann.

Was müssen Sie melden?

Wenn eine Akte geschlossen oder wieder eröffnet wird, geben Sie bitte das Abschlussdatum oder das Wiedereröffnungsdatum an.