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Glossat II

für: Arbeitgeber und Mandatsträger

Dieser Onlinedienst richtet sich an:

  • gesetzliche Versicherer, für Unfälle, die durch das Gesetz vom 10.04.1971 geregelt werden, und
  • öffentliche Einrichtungen oder ihre Bevollmächtigten, für Unfälle, die durch das Gesetz vom 03.07.1967 geregelt werden.

Mit Glossat II steht diesen Benutzern ein Glossar für ihren Datenverkehr mit der Föderalagentur für Berufsrisiken (Fedris) zur Verfügung. Für gesetzliche Versicherer geschieht dies direkt, für öffentliche Einrichtungen oder ihre Bevollmächtigten über das Portal der Sozialen Sicherheit.

Das Glossar „Versich. Privatsekt.“ hat die Übermittlung von Angaben über Unfälle, die durch das Gesetz vom 10.04.1971 geregelt werden, zum Gegenstand.

Das Glossar „Publiato“ hat die Übermittlung von Angaben über Unfälle, die durch das Gesetz vom 03.07.1967 geregelt werden, zum Gegenstand.

Sobald der Fonds für Berufsunfälle eine neue Version des Glossars zur Verfügung stellt, können die gesetzlichen Versicherungsunternehmen und öffentlichen Einrichtungen oder ihre Bevollmächtigten:

  • alle diesbezüglichen Dokumente abrufen;
  • die technischen Spezifikationen (XSD oder DTD) des jeweiligen Datenverkehrs herunterladen.

Glossat II bietet folgende Funktionsmerkmale:

  • eine Liste der Versionen des Glossars;
  • Verzeichnisse des Datenverkehrs und der Angaben des Glossars;
  • Details und Strukturen des Datenverkehrs und der Angaben des Glossars;
  • illustrative Diagramme des Datenverkehrs;
  • eine Liste mit „möglichen Fehlern“ im Glossar;
  • einen Vergleich zwischen zwei aufeinanderfolgenden Versionen des Glossars;
  • Downloads von Dokumentation und technischen Spezifikationen.