Meldung eines Todesfalls
für: Arbeitgeber und Mandatsträger
Wann müssen Sie die Meldung abgeben?
Den Tod des Opfers eines tödlichen Arbeitsunfalls müssen Sie als Arbeitgeber im öffentlichen Sektor melden:
- zusammen mit dem Unfall, wenn das Opfer am Unfalltag stirbt, oder
- zum Zeitpunkt des Todes, wenn das Opfer nach dem Unfall und infolgedessen stirbt.
Sie können die Meldung zum Tod nachträglich ändern oder stornieren.
Was müssen Sie in der Mitteilung angeben?
In Ihrer Meldung teilen Sie die folgenden Angaben mit:
- das Datum des Todes;
- den Code, der anzeigt, ob es einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Arbeitsunfall und dem Tod gibt, oder, ob es Zweifel gibt.
Sind Sie als Arbeitgeber bei Medex angeschlossen? Medex wird sich zum Zusammenhang zwischen dem Unfall und dem Tod äußern. Die Entscheidung wird Ihnen per E-Mail zugestellt.