Meldung eines Arbeitsunfalls
Arbeitgeber im öffentlichen Sektor sind verpflichtet, Arbeitsunfälle innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt der Meldung des Opfers einzureichen. Bei der Meldung sind Daten für vier Bereiche anzugeben.
Inhalt
Angaben über den Arbeitgeber
Hier teilen Sie die folgenden Angaben mit:
- die Unternehmensnummer (wenn ein Bevollmächtigter die Meldung ausfüllt);
- die Niederlassungseinheitsnummer der Niederlassung, in der das Opfer arbeitet;
- die Niederlassungseinheitsnummer des Dienstes für Arbeitsunfälle, wenn die Verwaltung durch einen separaten Dienstes geleistet wird;
- die Unternehmensnummer Ihres Versicherungsunternehmens (wenn Sie versichert sind).
Angaben über das Opfer
Geben Sie die folgenden Angaben über das Opfer ein:
- seine Nationalregisternummer;
- seine Sprachrolle: Französisch, Niederländisch oder Deutsch;
- seine Aktennummer beim Arbeitgeber: (interne Referenznummer)
- seine Bankkontonummer (IBAN-Format) und den Identifikationscode seiner Bank (BIC-Format);
- seine Postanschrift, wenn sie nicht mit der offiziellen Anschrift übereinstimmt (eventuell mit der Privattelefonnummer, der Handynummer und der E-Mail-Adresse).
Angaben des Opfers über den Unfall
Geben Sie die Angaben ein, die das Opfer, sein Berechtigter, sein hierarchischer Chef oder jede andere beteiligte Person mitgeteilt hat:
- Zeitpunkt des Unfalls (Datum, und wenn möglich, Uhrzeit);
- Ort des Unfalls:
- Wenn sich der Unfall nicht in der Niederlassung ereignet hat, teilen Sie die Adresse des Unfallorts mit.
- Wenn sich der Unfall auf der öffentlichen Straße ereignet hat, präzisieren Sie, ob es sich um einen Verkehrsunfall handelt.
- Wenn sich der Unfall an einer zeitlich begrenzten oder ortsveränderlichen Baustelle ereignet hat, geben Sie die Baustellennummer und die Adresse an (Straße oder Weg, Postleitzahl, Gemeinde und Ländercode).
- Art des Unfalls: Erläutern Sie, ob das Opfer seine gewöhnliche Funktion ausübte oder nicht.
- Ursachen und Umstände des Unfalls
- die Art des Orts, wo sich der Unfall ereignet hat;
- die Art der Arbeit des Opfers;
- die spezifische physische Tätigkeit des Opfers zum Zeitpunkt des Unfalls;
- die Abweichungen vom normalen Arbeitsablauf, die zum Unfall geführt haben;
- die Gegenstände, die dabei benutzt wurden;
- der zur Verletzung führende Kontakt.
- Erste Hilfe: wann und von wem wurde erste Hilfe geleistet.
- Protokoll, der etwaige Verantwortliche für den Unfall und die Zeugen.
Unfallkarte: Erklärung des Arbeitgebers und des Gefahrenverhütungsberaters
Die Unfallkarte enthält mehrere Rubriken:
1. Angaben über das Opfer
Angaben über die Arbeit des Opfers:
- das Datum des Dienstantritts;
- die Dauer des Arbeitsvertrags (befristet oder unbefristet);
- das Datum des Dienstaustritts, falls es bekannt ist;
- die Arbeitsregelung (Vollzeit oder Teilzeit).
Angaben über den Berufsstatus des Opfers:
- die Berufskategorie;
- die Funktion;
- das Dienstalter;
- die Art der Arbeitsstelle;
- der Arbeitsstundenplan am Unfalltag.
Angaben über den Unfall, seine Folgen und die Gefahrenverhütung
Art des Unfalls
- Arbeitsplatzunfall;
- Arbeitswegeunfall;
- Unfall, der sich außerhalb der Ausübung des Dienstes ereignet hat, aber von einem Dritten wegen des vom Opfer ausgeübten Amtes verursacht worden ist.
Ursachen und Umstände des Unfalls
Der Gefahrenverhütungsberater beschreibt kurz:
- die Art der Arbeit;
- die letzte Abweichung;
- die Gegenstände, die bei der Abweichung eine Rolle spielten.
Außerdem teilt der Gefahrenverhütungsberater die folgenden Angaben mit:
- die Art und Weise, auf die sich das Opfer verletzt hat (zur Verletzung führender Kontakt);
- die Art der Verletzung;
- den verletzten Körperteil.
(Tatsächliche oder vorhergesehene) Folgen des Unfalls
Der Arbeitgeber teilt die Folgen mit, die schon effektiv sind (zeitliche Unfähigkeit, Todesfall) oder vorhergesehen werden (bleibende Unfähigkeit).
Angaben über die Schutzmittel
Der Arbeitgeber muss in der Arbeitsunfallerklärung das/die Schutzmittel angeben, das/die zum Zeitpunkt des Unfalls vom Opfer getragen wurde(n).
Zu treffende Gefahrenverhütungsmaßnahmen
Weiter gibt der Gefahrenverhütungsberater an, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, damit ähnliche Unfälle in Zukunft verhütet werden können.
Information über den Meldenden und ärztliches Attest
Zusätzlich zu den vorgenannten 4 Bereichen, müssen Sie auch die Melder des Unfalls angeben:
- Name und Vorname des Opfers oder der Person, die den Unfall gemeldet hat.
- Name und Vorname des Melders der Behörde und des Gefahrenverhütungsberaters.
Abschließend müssen Sie noch ein ärztliches Attest zu Ihrer Meldung hinzufügen. Sie scannen das ärztliche Attest und senden es im PDF-Format. Sind Sie bei Medex angeschlossen? Dann wird das ärztliche Attest automatisch über das Netzwerk der Sozialen Sicherheit versendet.
Detailliertere Informationen über die einzugebenden Angaben finden Sie in dem Dokument Einen Arbeitsunfall mit Publiato melden (PDF, 573 KB) .pdf - Neues Fenster